Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

BREAKING NEWS: Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes führt zu deutlicher Verschärfung bei „Share Deals“

Bislang gab es bei Immobilien-Transaktionen ein kleines Schlupfloch für die Grunderwerbsteuer: Statt einer Immobilie kauft man die Anteile an der Firma, die Eigentümerin der Immobilie ist.
Die sogenannten „Share Deals“ bleiben bislang grunderwerbsteuerfrei, solange Investoren weniger als 95 % der Unternehmensanteile kaufen.

Die Gestaltung: mitgebrachte Co-Investoren übernehmen die verbleibenden Anteile. Nach einer Wartezeit von fünf Jahren können beide die Anteile steuerfrei vereinen.
Diese Art der Steuergestaltung ist dem Gesetzgeber seit Jahren ein Dorn im Auge.

Um die Hürde für Immobilieninvestoren größer zu machen, gilt nun:
• Eine Verlängerung der Haltungsfristen von 5 auf 10 Jahre
• Eine Absenkung der 95-%-Grenze auf 90 %
• Anwendung auf Grundstücksverkäufe im Rückwirkungszeitraum von Unternehmungsumwandlung (wenn für ein Unternehmen eine neue Rechtsform gewählt wird)
• Da die Änderungen ab dem 1.7.2021 in Kraft treten sollen, ist in den einschlägigen Fällen DRINGENDER Handlungsbedarf.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern beratend zur Verfügung!