Arbeitszimmer & Home Office

Aufgrund der Corona Pandemie arbeiten viele Erwerbstätige momentan von Zuhause aus – daher wollen wir aus gegebenem Anlass heute über das Thema Home Office, Arbeitszimmer und die Steuervorteile sprechen.

Auch hier gelten strenge Voraussetzungen, um ein Arbeitszimmer im Home Office als Werbungskosten geltend zu machen. Beim Arbeiten am Schreibtisch im Wohn-, Schlaf- oder Gästezimmer ist grundsätzlich kein Abzug möglich.

Welche Voraussetzungen gibt es?
– separates Zimmer
– 90% berufliche Nutzung
– steht z.B. ein Gästebett oder ein Heimtrainer in dem Zimmer, ist der Abzug bereits ausgeschlossen

Welche Abzugsbeschränkung gibt es?
– Abzug der Werbungskosten bis maximal 1.250 EUR
– nur wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist, ist ein unbegrenzter Abzug als Werbungskosten möglich

Welche abziehbare Kosten (anteilig im Verhältnis der Flächen) gibt es?
– Miete
– Wasser-, Heizungs- und Stromkosten
– Versicherungen

Sollten die Voraussetzungen für den Abzug nicht erfüllt sein, können zumindest Arbeitsmittel
geltend gemacht werden, z.B. ein Schreibtisch oder Laptop.

Was gilt es zu beachten?
Übersteigt der Anschaffungspreis des einzelnen Arbeitsmittels den Betrag von
800,00 EUR netto, muss das Arbeitsmittel über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Was ist neu?
Arbeitnehmer, die keinen separaten Raum haben, können die Kosten trotzdem geltend machen. 5 EUR am Tag für maximal 120 Tage. Also insgesamt 600 EUR, wenn die 5 EUR Pauschale an den maximal erlaubten 120 Tagen geltend gemacht wird. Die 5 EUR Pauschale gilt nur für Tage, an denen ausschließlich von Zuhause gearbeitet wird.

Achtung:
Bei Homeoffice gilt natürlich kein Abzug der Entfernungspauschale. Man muss tatsächlich zur Arbeit gefahren sein.

Es findet ein Wechsel zwischen Homeoffice und Büro statt?
Dann dokumentieren Sie die Anwesenheitstage und Arbeitszeiten im Büro und im Home Office.

Hinweis zum Schluss:
Die Werbungskosten wirken sich erst dann positiv bei Ihnen aus, wenn der gesetzliche Pauschbetrag von 1.000 EUR überschritten wird.
Bei offenen Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne beratend zur Verfügung!