Firmenwagen – 1%-Regelung

Bei der Nutzung eines Firmenwagens als Arbeitnehmer wird monatlich der entstehende geldwerte Vorteil in der Regel mit der 1 %-Regelung über die Lohnabrechnung versteuert.
Private Fahrten und Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte sind dabei getrennt zu beurteilen. Für beide Fälle ist der Bruttolistenpreis maßgebend.
Für die privaten Fahrten wird monatlich 1% des abgerundeten Bruttolistenpreises versteuert. Dabei ist es unerheblich, wie viele Kilometer tatsächlich privat gefahren werden.

Bei Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte ist die Länge des Arbeitsweges erforderlich. Es wird der kürzeste Weg, nicht der schnellste berücksichtigt.
Pro Entfernungskilometer wird 0,03 % des abgerundeten Bruttolistenpreises versteuert.
Rechenbeispiel:
Bruttolistenpreis: 30.000,00€
Entfernung zur Arbeit: 20 km

Privatfahrten:
30.000,00€ * 1 % = 300,00€
Fahrten Wohnung – Arbeit:
30.000,00€ * 0,03 % * 20 km = 180,00€

Zu versteuernder geldwerter Vorteil (monatlich): 480,00€
Ausnahmen gibt es bei der Versteuerung von privaten Fahrten bei E-Autos, die zwischen dem 01.01.2019 um dem 31.12.2021 angeschafft werden.

– E-Autos mit BLP unter 60.000,00€:
0,25 % des abgerundeten Bruttolistenpreises
– E-Autos mit BLP über 60.000,00€ und Plug-in-Hybride:
0,5 % des abgerundeten Bruttolistenpreises
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sinnvoller sein, eine andere Versteuerungsmethode (Fahrtenbuch, Einzelbewertung) zu nutzen. Die Vorteile erläutern wir Ihnen in den nächsten deimel Fachnews.

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