Offenlegungspflicht des Jahresabschlusses

Jahresabschluss

Bei der Offenlegungspflicht spricht man von der Bekanntgabe und Veröffentlichung Ihres Jahresabschlusses im Internet.
Der Jahresabschluss besteht aus deiner Bilanz, deiner Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang über zusätzliche, besondere Informationen und einem Lagebericht.


Wer muss veröffentlichen?

Kapitalgesellschaften:
GmbH, AG, KGaA § 325 HGB

Bestimmte Personengesellschaften:
GmbH & Co. KG, GmbH & Co. OHG wenn der Vollhafter keine natürliche Person ist.

Sonstige:
Banken, Versicherungen, Genossenschaften

Keine Sorge, ALLES muss nicht zwingend veröffentlicht werden, da sich die Offenlegungspflicht nach Größenklassen richtet. Das bedeutet: je größer die Firma ist, desto mehr muss gezeigt werden.

Folgende Größenklassen gibt es:
Groß § 267 (3) HGB
Mittelgroß § 267 (2) HGB
Kleine 267 (1) HGB
Kleinstkapitalgesellschaft §267a HGB

Anhand der beschriebenen Merkmale können Sie Ihre Größenklasse selbst bestimmen. Daraus erschließt sich dann was alles in deine Veröffentlichung hineingehört.

Wenn Sie sich unsicher sind, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an uns.

Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses, sowie die Einsicht des Wettbewerbes erfolgt auf:
www.bundesanzeiger.de

Spätestens 12 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres muss der Jahresabschluss veröffentlicht werden.

Falls Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an uns.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.