Ab dem 01.01.2022 hat der Gesetzgeber die Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge von 44€ auf 50€ im Monat erhöht.
Bei steuerfreien Sachbezügen handelt es sich um Sachleistungen, die Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei neben dem Arbeitslohn zur Verfügung stellen.
Beispiele für steuerfreie Sachbezüge sind Tankgutscheine oder Einkaufsgutscheine
Zu beachten ist:
– Der steuerfreie Sachbezug darf nicht auf den Anspruch des geschuldeten Lohns angerechnet werden.
– Der Arbeitslohn darf nicht erhöht oder verringert werden, wenn der Sachbezug wegfällt.
– Ein Beitragsausgleich unter mehreren Kalendermonaten oder auf das gesamte Jahr gerechnet, ist nicht möglich.
Außerdem müssen bestimmte Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllt werden, damit die steuerfreien Sachbezüge nicht als Barlohn gelten.
– Akzeptanzstellen für die Gutscheine sind begrenzt
– Produktpalette für die Gutscheine ist begrenzt
Sie möchten mehr über dieses Thema erfahren oder haben offene Fragen dazu? Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.
Schneller, schlauer, sicherer mit Ihren EinfacherMACHERN.