Was ist eine A1-Bescheinigung?
Mit der A1-Bescheinigung wird dokumentiert, dass für eine im Ausland tätige Person die deutschen Rechtsvorschriften für die Sozialversicherung angewendet werden.
Die Bescheinigung wird für Selbstständige ausgestellt, wenn die Tätigkeit gewöhnlich in Deutschland und nur für einen befristeten Zeitraum im Ausland ausgeübt wird.
Die jeweiligen Voraussetzungen werden von der dafür zuständigen Stelle geprüft und das Ergebnis durch eine A1-Bescheinigung festgestellt.
Die A1-Bescheinigung gilt innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz.
Wer braucht eine A1-Bescheinigung?
Selbständige brauchen regelmäßig eine A1-Bescheinigung, wenn sie vorübergehend grenzüberschreitend innerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz tätig sind.
Für die Entsendung in Staaten, mit denen Deutschland ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat (z. B. USA oder China), ist eine andere Bescheinigung als das A1-Formular nötig.
Sie wird grundsätzlich von der Krankenkasse ausgestellt, an die die Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden.
Nur für Personen, für die Rentenversicherungsbeiträge nicht an eine Krankenkasse zu zahlen sind, stellt die Bescheinigung regelmäßig die DRV Bund aus.
Wie wird die A1-Bescheinigung beantragt?
Die Beantragung ist über das Portal „sv.net“ (https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/) vorzunehmen. Das Programm übermittelt den Antrag dann an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Liegen die Voraussetzungen für die A1-Bescheinigung vor, wird sie online zugestellt.
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