Abschied von der Stundung?

Am 9.März hielt Bernd Levenig in Münster im Rahmen der Jahresveranstaltung – Kontaktgespräch mit den Finanzämtern — die Eröffnungsrede zum Thema: „Abschied von der Stundung?“

Wer fällig gewordene Steuern wie etwa die Einkommensteuer nicht pünktlich zahlen kann, dem drohen seitens des Fiskus Säumniszuschläge und Vollstreckungsmaßnahmen. Die Steuerstundung ist ein legitimer Ausweg, um “klammen”, aber zahlungswilligen Steuerpflichtigen zu helfen. Doch was der Gesetzgeber mit § 222 AO als Liquiditätshilfe festgeschrieben hat, wird den Schuldnern seitens der Finanzverwaltung offenbar immer öfter versagt.

„Das hat gravierende Folgen für den betroffenen Bürger oder Unternehmer bis hin zur Insolvenz“, berichtete Bernd Levenig, Vorstandsmitglied der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe. Gemeinsam mit dem Steuerberaterverband Westfalen-Lippe suchte die Kammer in Münster daher unter dem Titel „Abschied von der Stundung?“ aktuell den Austausch mit Vertretern der Finanzverwaltung und der Finanzgerichtsbarkeit.

Die Kritik der Steuerberater: Die Finanzverwaltung dürfe den Willen des Gesetzgebers nicht eigenmächtig unterlaufen. Die Stundung dürfe nicht zur Unmöglichkeit werden.