Die Einzelbewertung als Alternative zur 1%-Regelung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sinnvoller sein, eine andere Versteuerungsmethode zu nutzen. Die Vorteile der Einzelbewertung erläutern wir Ihnen in diesem deimel Fachposting.

Für Arbeitnehmer, die mehr als 15 Mal pro Monat zur 1. Tätigkeitsstätte fahren, kommt die Einzelbewertung nicht in Frage, da die Fahrten dann über die 1 %-Regelung mit 0,03 % des abgerundeten Bruttolistenpreises versteuert werden (15 Arbeitstage * 0,002 % = 0,03 %).

Rechenbeispiel
Bruttolistenpreis: 30.000,00€
Entfernung zur Arbeit: 20 km
Arbeitstage: 8

Privatfahrten
30.000,00€ * 1 % = 300,00€
Fahrten Wohnung – Arbeit:
30.000,00€ * 0,002 % * 20 km * 8 = 96,00 €
Zu versteuernder geldwerter Vorteil (monatlich): 396,00€
Gegenüberstellung 1 %-Regelung

Privatfahrten:
30.000,00€ * 1 % = 300,00€
Fahrten Wohnung – Arbeit:
30.000,00€ * 0,03 % * 20 km = 180,00€

Zu versteuernder geldwerter Vorteil (monatlich): 480,00€
Ersparnis mit der Einzelbewertung: 84,00 €

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