Energiepauschale 2022


Viel diskutiert wurden in den letzten Wochen die sogenannte „Energiepauschale“. Doch was steckt genau dahinter und wann wird Sie sich auf Ihrem Konto bemerkbar machen?

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wie hoch ist der Betrag?
– 300 Euro

Wer hat Anspruch?
– Einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige
– pauschalbesteuerte Minijobber
– Gewerbetreibende und Selbständige

Wann wird sie ausgezahlt?
– September 2022

Wie erfolgt die Auszahlung?
– Für einkommensteuerpflichtige Beschäftigte automatisch mit der Gehaltsabrechnung.

Wie erfolgt die Auszahlung für alle anderen?
– Für alle, die den Betrag nicht über Ihre Gehaltsabrechnung erhalten, wurden im 3. Quartal die Vorauszahlung um 300 Euro herabgesetzt. Das heißt, wenn man beispielsweise je 1.500 Euro pro Quartal zahlt, zahlt man im 3. Quartal nur 1.200 Euro, es werden aber trotzdem die 1.500 Euro als Vorauszahlungen angerechnet.

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