STEUERklassen und FREIbeträge

Wie hoch wird ein Erbe oder eine Schenkung besteuert?
Ob und in welcher Höhe Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer anfällt, richtet sich nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker. Grundsätzlich gilt: je näher das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher ist der persönliche Freibetrag und der persönliche Steuersatz.

Steuerklassen:
Die anwendbare Steuerklasse entscheidet über den anwendbaren Freibetrag. Die Steuerklasse ist nicht gleichzusetzen mit der Lohnsteuerklasse. Folgende Steuerklassen bestehen im Bereich der Erbschaft und Schenkung:

– Steuerklasse I
1. Ehegatte und eingetragene Lebenspartner
2. Kinder und Stiefkinder
3. Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und Stiefkinder
4. Eltern und Großeltern bei Erwerben von Todes wegen

– Steuerklasse II
1. Eltern und Großeltern bei Schenkungen
2. Geschwister
3. die Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern (Neffen und Nichten)
4. Stiefeltern
5. Schwiegerkinder
6. Schwiegereltern
7. der geschiedene Ehegatte und der Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft

– Steuerklasse III
o Alle übrigen Erwerber

Persönlicher Freibetrag:
Bei dem Freibetrag handelt es sich um einen persönlichen Freibetrag, welcher pro Person besteht. Die Freibeträge sind in den Steuerklassen II und III gleich hoch mit 20.000 EUR. In der Steuerklasse I gibt es unterschiedliche Freibeträge. Erbschaften und Schenkungen sind bis zum Erreichen des Freibetrags steuerfrei und nur für den überschreitenden Betrag fällt Erbschaft- oder Schenkungsteuer an. ACHTUNG: Die Freibeträge gelten immer für 10 Jahre. Sind also bereits Vorschenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem maßgeblichen Stichtag (Erbschaft oder neue Schenkung) erfolgt, sind die Werte zusammenzurechnen.

– Steuerklasse I
o Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 EUR
o Kinder und Stiefkinder: 400.000 EUR
o Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind: 400.000 EUR
o Enkel, deren Eltern noch leben: 200.000 EUR
o Eltern und Großeltern bei Erwerb von Todes wegen 100.000 EUR

– Steuerklasse II
o 20.000 EUR

– Steuerklasse III
o 20.000 EUR

Falls Sie Hilfe bei diesem Thema benötigen, melden Sie sich gerne bei uns.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Schneller, schlauer, sicherer mit Ihren EinfacherMACHERN.