Nicht jedes Geschenk an einen Geschäftspartner oder Arbeitnehmer ist abzugsfähig und steuerfrei. Daher sollten Geschenke mit Bedacht ausgewählt werden. Wir zeigen Ihnen auf, welche steuerlichen Besonderheiten zu beachten sind:
Geschenke an Geschäftspartner/ Nicht-Arbeitnehmer
- Bis 10 EUR (Nettobetrag) für Streuwerbeartikel
- Streuwerbeartikel, z.B. Kugelschreiber, Warenproben etc.
- Bei Kleinunternehmern i.S.d. § 19 UStG gilt der Bruttobetrag (also mit Umsatzsteuer max. 10 EUR)
- Betriebsausgabenabzug: ja
- Vorsteuerabzug: ja
- Bis 35 EUR (Nettobetrag) (evtl 50 EUR ab 2024)
- Betriebsausgabenabzug: ja
- Vorsteuerabzug: ja
- Die Freigrenze für Geschenke gilt pro Kopf und pro Jahr (bei mehreren Geschenken werden alle Beträge zusammengerechnet)
- Bei Kleinunternehmern i.S.d. § 19 UStG gilt der Bruttobetrag (also mit Umsatzsteuer max. 35 EUR)
- Über 35 EUR (Nettobetrag)
- Betriebsausgabenabzug: nein
- Vorsteuerabzug: nein
- Bis 60 EUR (Bruttobetrag)
- Für einen besonderen Anlass
- Mehrmals im Jahr möglich, je nach Anlass/ Ereignis (z.B. Geburtstag, Hochzeit, Jubiläum, Geburt etc.)
- Betriebsausgabenabzug: ja
- Vorsteuerabzug: ja
- Ist das Geschenk teurer als 60 EUR (brutto)à kein Betriebsausgabenabzug und kein Vorsteuerabzug
Geschenke an Arbeitnehmer
- Bis 10 EUR (Nettobetrag) für Streuwerbeartikel
- Streuwerbeartikel, z.B. Kugelschreiber, Warenproben etc.
- Bei Kleinunternehmern i.S.d. § 19 UStG gilt der Bruttobetrag (also mit Umsatzsteuer max. 10 EUR)
- Betriebsausgabenabzug: ja
- Vorsteuerabzug: ja
- Bis 50 EUR Sachbezugsfreigrenze (Bruttobetrag)
- Kombination aus Aufmerksamkeit und Sachbezug (z.B. 60 EUR und Sachbezug z.B. Tankgutschein i.H.v 50 EUR) in einem Monat möglich
- Betriebsausgabenabzug: ja
- Vorsteuerabzug: nein
- Bis 60 EUR (Bruttobetrag)
- Für einen besonderen Anlass
- Mehrmals im Jahr möglich, je nach Anlass/ Ereignis (z.B. Geburtstag, Hochzeit, Jubiläum, Geburt etc.)
- Betriebsausgabenabzug: ja
- Vorsteuerabzug: ja
- Aufmerksamkeit über 60 EUR (Bruttobetrag) oder Sonstiges über 50 EUR
- Betriebsausgabenabzug: ja
- Vorsteuerabzug: nein
- à Empfänger: stellt Lohnbezug dar
ACHTUNG: Beim Empfänger können ebenfalls steuerliche Auswirkungen eintreten.
Schneller, schlauer, sicherer mit Ihren EinfacherMACHERN.