SCHLAUER schenken

Nicht jedes Geschenk an einen Geschäftspartner oder Arbeitnehmer ist abzugsfähig und steuerfrei. Daher sollten Geschenke mit Bedacht ausgewählt werden. Wir zeigen Ihnen auf, welche steuerlichen Besonderheiten zu beachten sind:

 

Geschenke an Geschäftspartner/ Nicht-Arbeitnehmer

 

  • Bis 10 EUR (Nettobetrag) für Streuwerbeartikel
    • Streuwerbeartikel, z.B. Kugelschreiber, Warenproben etc.
    • Bei Kleinunternehmern i.S.d. § 19 UStG gilt der Bruttobetrag (also mit Umsatzsteuer max. 10 EUR)
    • Betriebsausgabenabzug: ja
    • Vorsteuerabzug: ja

 

  • Bis 35 EUR (Nettobetrag) (evtl 50 EUR ab 2024)
  • Betriebsausgabenabzug: ja
  • Vorsteuerabzug: ja
  • Die Freigrenze für Geschenke gilt pro Kopf und pro Jahr (bei mehreren Geschenken werden alle Beträge zusammengerechnet)
  • Bei Kleinunternehmern i.S.d. § 19 UStG gilt der Bruttobetrag (also mit Umsatzsteuer max. 35 EUR)

 

  • Über 35 EUR (Nettobetrag)
    • Betriebsausgabenabzug: nein
    • Vorsteuerabzug: nein

 

  • Bis 60 EUR (Bruttobetrag)
    • Für einen besonderen Anlass
    • Mehrmals im Jahr möglich, je nach Anlass/ Ereignis (z.B. Geburtstag, Hochzeit, Jubiläum, Geburt etc.)
    • Betriebsausgabenabzug: ja
    • Vorsteuerabzug: ja
    • Ist das Geschenk teurer als 60 EUR (brutto)à kein Betriebsausgabenabzug und kein Vorsteuerabzug

 

Geschenke an Arbeitnehmer

 

  • Bis 10 EUR (Nettobetrag) für Streuwerbeartikel
    • Streuwerbeartikel, z.B. Kugelschreiber, Warenproben etc.
    • Bei Kleinunternehmern i.S.d. § 19 UStG gilt der Bruttobetrag (also mit Umsatzsteuer max. 10 EUR)
    • Betriebsausgabenabzug: ja
    • Vorsteuerabzug: ja

 

  • Bis 50 EUR Sachbezugsfreigrenze (Bruttobetrag)
    • Kombination aus Aufmerksamkeit und Sachbezug (z.B. 60 EUR und Sachbezug z.B. Tankgutschein i.H.v 50 EUR) in einem Monat möglich
    • Betriebsausgabenabzug: ja
    • Vorsteuerabzug: nein

 

  • Bis 60 EUR (Bruttobetrag)
    • Für einen besonderen Anlass
    • Mehrmals im Jahr möglich, je nach Anlass/ Ereignis (z.B. Geburtstag, Hochzeit, Jubiläum, Geburt etc.)
    • Betriebsausgabenabzug: ja
    • Vorsteuerabzug: ja

 

  • Aufmerksamkeit über 60 EUR (Bruttobetrag) oder Sonstiges über 50 EUR
    • Betriebsausgabenabzug: ja
    • Vorsteuerabzug: nein
    • à Empfänger: stellt Lohnbezug dar

 

ACHTUNG: Beim Empfänger können ebenfalls steuerliche Auswirkungen eintreten.

 

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