Minijobs gehören für viele Unternehmen zum Alltag. Gerade in Gastronomie, Handel, Handwerk, Reinigung, Service oder bei Aushilfstätigkeiten sind sie ein wichtiges Instrument, um flexibel auf Arbeitsspitzen zu reagieren. Nun wird politisch über eine grundlegende Änderung diskutiert: Der bisherige Sonderstatus von Minijobs soll möglicherweise abgeschafft werden.
Wichtig ist: Noch ist nichts beschlossen. Es handelt sich aktuell um eine Empfehlung der Alterssicherungskommission. Daraus muss erst ein Gesetzgebungsverfahren werden. Trotzdem sollten Unternehmen das Thema im Blick behalten, weil die Auswirkungen in der Praxis erheblich sein könnten.
Worum geht es genau?
Die Alterssicherungskommission hat der Bundesregierung Vorschläge zur Reform der Altersvorsorge vorgelegt. Einer dieser Vorschläge betrifft Minijobs. Nach der Empfehlung sollen geringfügige Beschäftigungen künftig nicht mehr ihren bisherigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus haben. Minijobs sollen ohne Opt-out-Möglichkeit stärker in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Ausnahmen soll es nach dem Vorschlag nur noch für Schülerinnen und Schüler geben.
Aktuell liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro im Monat. Bis zu dieser Grenze zahlen Beschäftigte in der Regel keine oder nur sehr geringe eigene Sozialabgaben. Arbeitgeber zahlen dagegen bereits heute Pauschalabgaben, unter anderem zur Kranken- und Rentenversicherung.
Was würde sich ändern?
Sollte der Vorschlag umgesetzt werden, könnten viele Minijobs künftig wie normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen behandelt werden. Für Beschäftigte würde das voraussichtlich bedeuten: vom Bruttolohn bliebe weniger netto übrig, dafür würden aber mehr Ansprüche in der Sozialversicherung entstehen.
Für Arbeitgeber könnte sich vor allem die Personalplanung verändern. Viele Unternehmen nutzen Minijobs gerade deshalb, weil sie für wenige Stunden pro Woche, Wochenenddienste, Reinigung, Service oder saisonale Spitzen unkompliziert eingesetzt werden können. Besonders betroffen wären voraussichtlich Branchen wie Gastronomie, Handel und Dienstleistung. Laut Tagesschau sind in Deutschland derzeit über 6,5 Millionen Menschen gewerblich geringfügig beschäftigt; hinzu kommen Minijobs in Privathaushalten.
Was passiert mit bestehenden Minijobs?
Auch das ist derzeit noch offen. Es gibt bisher keine konkreten gesetzlichen Regelungen dazu, ob bestehende Minijobs automatisch umgestellt würden, ob Übergangsfristen vorgesehen wären oder ob bestimmte Gruppen ausgenommen bleiben. Genau deshalb ist im Moment noch Zurückhaltung wichtig: Es gibt eine politische Empfehlung, aber noch keine belastbare Umsetzung.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Akuter Handlungsbedarf besteht noch nicht. Trotzdem ist es sinnvoll, die eigene Personalstruktur einmal anzuschauen:
Welche Minijobs gibt es im Unternehmen?
Welche Tätigkeiten werden darüber abgedeckt?
Welche Personen arbeiten regelmäßig auf Minijob-Basis?
Und welche Alternativen gäbe es, falls Minijobs künftig nicht mehr in der bisherigen Form möglich wären?
Gerade dort, wo Minijobs ein fester Bestandteil der Personalplanung sind, sollte frühzeitig geprüft werden, welche Auswirkungen eine Reform auf Kosten, Arbeitszeiten und Verträge hätte.
Unser Fazit
Die Abschaffung der Minijobs ist noch kein geltendes Recht. Der Vorschlag zeigt aber, dass das Thema politisch ernsthaft diskutiert wird. Unternehmen sollten deshalb nicht in Aktionismus verfallen, aber aufmerksam bleiben.
Sobald konkrete gesetzliche Regelungen vorliegen, informieren wir Sie selbstverständlich über die praktischen Folgen und darüber, was dann arbeitsrechtlich, steuerlich und sozialversicherungsrechtlich zu beachten ist.

















