PrämienVERGLEICH

Das Interesse an Prämien ist verständlicherweise groß, doch führen zwei bestimmte Alternativen häufig zu Irritation. Wir sorgen für Klarheit:

Inflationsausgleichsprämie

Generell gilt:
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern einen Betrag von bis zu 3.000€ steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Dies gilt bis zum 31.12.2024!

Wer bekommt die Prämie:
Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer die Prämie erhalten. Allerdings handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

Muss ich aktiv etwas dafür tun?
Die Auszahlung wird durch den Arbeitgeber geregelt. Auf der Lohnabrechnung muss deutlich gemacht werden, dass die Prämie zusätzlich zum regulären Arbeitslohn ausgezahlt wird.

Zeitpunkt der Zahlung:
Eine Auszahlung ist in Teilbeträgen möglich. Die Auszahlung muss nicht zwingend als Einmalzahlung erfolgen. Arbeitgeber können die Prämie bis zum 31.12.2024 in mehreren Raten auszahlen.

Sonstiges:
Auch geringfügig Beschäftigte können die Prämie erhalten. Ein Arbeitnehmer mit zusätzlichem Minijob kann die Prämie grundsätzlich von beiden Arbeitgebern in voller Höhe bekommen.

 

Energiepreispauschale (EPP) lt. Einkommensteuergesetz

Generell gilt:
Es handelt sich um eine einmalige Pauschale vom Staat aufgrund der Energiekrise in Höhe von 300€. Die EPP ist steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei.

Wer bekommt die Prämie:
Anspruch haben alle Personen, die während des Jahres 2022 in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und im Jahr 2022 Einkünfte aus mindestens einer der folgenden Einkunftsarten beziehen:
– Land- und Forstwirtschaft
– Gewerbebetrieb
– Selbständige Arbeit
– Einkünfte als Arbeitnehmer

Muss ich aktiv etwas dafür tun?
Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen wurden gemindert für diejenigen, die Einkünfte aus LuF, Gewerbebetrieb und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit beziehen, wenn nicht gleichzeitig Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung erzielt wurden.

Die EPP kann auch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nach Abgabe der Einkommensteuererklärung 2022 erhalten werden, falls noch keine Auszahlung erfolgt ist.

Zeitpunkt der Zahlung:
September 2022
Alternativ: Nach Abgabe der Einkommensteuererklärung 2022