Ralph Brinkhaus (Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion) aus Gütersloh hat uns letzte Woche besucht, um sich fachlich mit uns zu steuerrechtlichen Fragen auszutauschen. Da Herr Brinkhaus von Beruf Steuerberater ist, hat er ein sehr offenes Ohr für aktuelle praktische Probleme in der Unternehmensbesteuerung. So nutzten wir die Gelegenheit, um ihm die bürokratischen Hürden vor allem für Unternehmen im Klein- und Mittelstand aufzuzeigen.
Diskutiert haben wir insbesondere den Umgang der Finanzverwaltung mit den sog. GoBD. Nach unseren praktischen Erfahrungen nutzen Betriebsprüfer dieses Regelwerk, um bei kleinen und mittleren Betrieben steuerliche Zuschätzungen zu rechtfertigen. Obwohl die GoBD kein Gesetz sind, werden sie praktisch von der Verwaltung wie ein solches angewendet. Vor allem kleinere und mittlere Betriebe, die auf Digitalisierung setzen, sind durch die GoBD gefordert, vielfältige Dokumentationen vorzuhalten. Dabei ist häufig nicht einmal klar, was wie zu dokumentieren ist. Zudem wird Software gefordert, die häufig nur von größeren Unternehmen eingesetzt wird. Die Finanzverwaltung erwartet Softwarelösungen, die eine nahezu unveränderbare Speicherung versprechen. So ist für viele kleine Unternehmen unverständlich, warum ein Dokumenten-Management-System (DMS) eingesetzt werden muss, wenn man jahrelang gut mit einfachen Office Programmen gearbeitet hat. Herr Brinkhaus wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es wichtig für die Politik sei, den Umgang der Betriebsprüfer in praktischen Fällen erstmal zu kennen, um überhaupt reagieren zu können. .“Wir arbeiten auch in dieser Legislaturperiode weiter an der Daueraufgabe Steuervereinfachung. Viele kleine Schritte führen auch nach vorn. Vor allem müssen wir aber aufpassen, dass einmal Erreichtes nicht auf untergesetzlicher Ebene durch ständig neue und zusätzliche Pflichten wieder eingerissen wird.“, so Brinkhaus.
Betriebsprüfung im Fokus – Lippstädter Unternehmer beim Bundesfinanzhof
Wir berichteten ihm auch über unseren besonderen Etappensieg beim Bundesfinanzhof für alle Unternehmer mit einem PC-Kassensystem: bei einem Handwerksbetrieb mit einem PC-Kunden- und Kassensystem hatte die Betriebsprüfung des Finanzamts zwar keine Fehler festgestellt, gleichwohl aber wegen vermeintlicher formeller Mängel horrende Steuer-Schätzungen festgesetzt. Das Finanzgericht Münster dezimierte diese Steuern zwar, hielt aber an einer „griffweisen Schätzung“ wegen fehlender Protokolle auf Papier fest. Dies obwohl der vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung auf Nachfrage der Steuerberater nicht sagen konnte, wie so ein gefordertes Protokoll aussieht. Erst der BFH gab den Klägern Recht und wies Finanzamt und Finanzgericht darauf hin, dass die Protokollierung des Systems selbstverständlich digital vorgehalten werden darf. Dieses Urteil findet derzeit bundesweit in der Fachpresse wegen der grundsätzlichen und weitreichenden Bedeutung hohe Beachtung und Zuspruch.
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