Heiratet ein Paar, können sie nicht mehr in der Steuerklasse 1 oder 2 bleiben. Auf Antrag beim Finanzamt kann das Paar Steuerklasse 3 und 5 wählen. Geschieht dieses nicht, werden sie automatisch in Steuerklasse 4 eingeteilt.
Nun stellt sich natürlich die Frage, wann wähle ich was?
Ist das Einkommen der Eheleute unterschiedlich hoch, sodass ein Ehepartner mindestens 60 % der Gesamteinkünfte verdient, oder arbeitet nur ein Ehepartner, so bieten sich die Steuerklassen 3 und 5 an. Dabei wird bei der Berechnung der Lohnsteuer in Steuerklasse 5 kein Grundfreibetrag anerkannt, in Steuerklasse 3 hingegen der Doppelte. Durch die Freibeträge in Steuerklasse 3 bleibt also mehr Geld für den besser Verdienenden übrig.
Verdient unser frisch vermähltes Paar ähnlich viel Geld, so können sie in der Steuerklasse 4 bleiben. Jeder Partner zahlt weiterhin in gewohnter Höhe seine Lohnsteuer.
Entscheiden sich die Eheleute für die Steuerklasse 4, ist ihnen zu raten, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, da das Ehegattensplitting in Steuerklasse 4 meistens zu einer Rückzahlung führt.
Sie haben offene Fragen dazu? Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach direkt an!