47 Prozent Reichensteuer: Endlich über die GmbH sprechen

Die Bundesregierung will hohe Einkommen stärker besteuern. Das kann auch erfolgreiche Unternehmer in Hotellerie und Gastronomie, Handwerk, Immobilienwirtschaft und Mittelstand treffen.
Unsere dringende Empfehlung: Wer Gewinne im Unternehmen lässt, sollte seine Rechtsform jetzt überprüfen.

Die Bundesregierung plant eine Reform der Einkommensteuer. Kleine und mittlere Einkommen sollen entlastet werden. Im Gegenzug soll der sogenannte Reichensteuersatz früher greifen: 45 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro, 47 Prozent ab 280.000 Euro. Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2027 starten und ab 2028 vollständig wirken. Noch handelt es sich bloß um eine Einigung der Koalition, nicht um ein verabschiedetes Gesetz.
Das klingt zunächst nach einer Steuer für nur wenige besonders Vermögende. Für erfolgreiche Unternehmer sieht die Realität anders aus.

Besteuert wird der Gewinn, nicht das Geld auf dem Privatkonto
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird der Gewinn grundsätzlich dem Unternehmer persönlich zugerechnet. Auch dann, wenn das Geld gar nicht entnommen wird.
Gerade in unseren Kernbranchen bleibt der Gewinn aber häufig im Betrieb:
Hotels renovieren Zimmer und investieren in Technik. Gastronomen erneuern Küchen oder eröffnen einen weiteren Standort. Handwerksbetriebe kaufen Maschinen, Fahrzeuge und Werkzeuge. Mittelständler finanzieren Wachstum, Personal und Digitalisierung.
Trotzdem kann der nicht entnommene Gewinn künftig in die 47-Prozent-Zone fallen.
Bei einer GmbH wird der Gewinn zunächst auf Ebene der Gesellschaft besteuert. Solange er dort verbleibt, fällt beim Gesellschafter keine persönliche Einkommensteuer und damit auch keine Reichensteuer an.
Das schafft mehr Liquidität für Investitionen, Tilgungen, Rücklagen und weiteres Wachstum. Hinzu kommt: Der Körperschaftsteuersatz wird ab 2028 schrittweise von 15 auf zehn Prozent im Jahr 2032 gesenkt.
Für einen profitablen Handwerksbetrieb, ein wachsendes Hotel, eine erfolgreiche Gastronomie oder ein mittelständisches Familienunternehmen kann die GmbH deshalb deutlich attraktiver werden.
Wer mehrere Unternehmen oder Standorte betreibt, sollte zusätzlich prüfen, ob eine Holdingstruktur sinnvoll ist. Sie kann Beteiligungen bündeln, Risiken trennen und den Aufbau weiterer Betriebe erleichtern.

Bei Immobilien genau hinsehen
Auch für den langfristigen Aufbau eines Immobilienbestands kann eine GmbH interessant sein, insbesondere, wenn Überschüsse laufend in neue Objekte investiert werden sollen.
Bestehende private Immobilien sollten allerdings nicht vorschnell auf eine GmbH übertragen werden. Dabei können Steuern und weitere Kosten entstehen. Außerdem entfällt in der GmbH grundsätzlich die Möglichkeit, Immobilien nach Ablauf der privaten zehnjährigen Haltedauer steuerfrei zu verkaufen.
Gerade bei Immobilien muss deshalb die gesamte Strategie betrachtet werden: halten oder verkaufen, Bestand aufbauen oder Einzelobjekt, private Vermögensverwaltung oder unternehmerische Tätigkeit.

Die GmbH lohnt sich nicht automatisch
Wer den gesamten Gewinn für seinen privaten Lebensunterhalt benötigt, spart mit einer GmbH nicht zwangsläufig Steuern. Geschäftsführergehalt und Ausschüttungen werden weiterhin persönlich besteuert.
Auch für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es eine Begünstigung für nicht entnommene Gewinne. Der entsprechende Steuersatz nach § 34a EStG sinkt bis 2032 auf 25 Prozent. Die Regelung ist jedoch komplex und kann bei späteren Entnahmen eine Nachversteuerung auslösen.
Die entscheidende Frage lautet daher:
Wie viel Gewinn wird privat benötigt und wie viel soll dauerhaft im Unternehmen weiterarbeiten?

Jetzt rechnen statt später mehr zahlen
Wer regelmäßig hohe Gewinne erzielt, sollte nicht warten, bis die neuen Steuersätze auf dem Steuerbescheid stehen.
Nicht pauschal und nicht als „Steuertrick“. Sondern nach einer belastbaren Vergleichsrechnung, die Entnahmen, Investitionen, Immobilien, Finanzierung, Nachfolge und mögliche Holdingstrukturen einbezieht.
Denn die Rechtsform von gestern muss nicht die richtige für die Steuerwelt von morgen sein. Unser Expertenteam schaut gerne mit Ihnen auf Ihre individuelle Situation und findet die Rechtsform, die für Sie am besten ist!