Inflationsausgleichsprämie

Der Bundesrat hat am 07.10.2022 der vom Koalitionsausschuss vereinbarten Inflationsausgleichsprämie zugestimmt.

Sie können die Inflationsausgleichsprämie bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuer- und beitragsfrei an Ihre Arbeitnehmer gewähren.

Die Prämie kann auch an Auszubildende und Minijobber gezahlt werden.

Die Zahlung kann auch in mehreren Teilzahlungen erfolgen. Es handelt sich dabei um einen steuerlichen Freibetrag.
Voraussetzung für die steuerfreie Prämie ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Arbeitgeber können die Prämie bis 31.12.2024 steuerfrei zahlen.

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