Die Methode der Sofortabschreibung

Zunächst erläutern wir Ihnen was unter GWG zu verstehen ist:
Es steht für „Geringwertiges Wirtschaftsgut“ und es handelt sich dabei um ein selbständig nutzbares, bewegliches und abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, wie z.B. ein Bürostuhl oder Schreibtisch. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen dabei den Nettobetrag von 800,00 € nicht übersteigen.

Bei der Methode der Sofortabschreibung werden die Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten zwischen 250,00 € und 800,00 € netto liegen, in dem jeweiligen Monat der Anschaffung sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe erfasst und abgeschrieben. Zusätzlich werden diese Gegenstände in einem besonderen Verzeichnis aufgenommen. Liegen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von dem Wirtschaftsgut bei mehr als 800,00 €, ist dieses im Anlagevermögen zu aktivieren und über die Nutzungsdauer abzuschreiben.

Beispiel:

Ein Bürostuhl wird im Februar 2022 für 800,00 € netto angeschafft. Da er die Voraussetzungen für ein GWG erfüllt (selbständig nutzbar, beweglich und abnutzbar) und die Anschaffungskosten von 800,00 € nicht übersteigt, kann der Stuhl im Monat der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden. Der komplette Aufwand wäre somit dem Februar zuzuordnen.

Beispiel, falls die Voraussetzungen für die Sofortabschreibung NICHT erfüllt sein sollten:

Wenn z.B. der Bürostuhl 1.500,00 € kostet, wird er über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben, z.B. 3 Jahre. Ab Februar 2022 werden somit monatlich 41,67 € (1.500,00 €: 3 Jahre: 12 Monate) Aufwand geltend gemacht, bis der Stuhl im Januar 2025 abgeschrieben ist.

Falls Sie Hilfe bei diesen Themen benötigen, melden Sie sich gerne bei uns.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Schneller, schlauer, sicherer mit Ihren EinfacherMACHERN.